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Suchmaschinenwerbung / Search Engine Advertising (SEA)

Nicht jeder Seitenbetreiber kann beim Ranking der Suchmaschinen zu einem bestimmten Begriff oder einer Begriffskombination unter die interessanten Platzierungen gelangen. Untersuchungen haben gezeigt, dass 90 % der Suchenden lediglich die ersten dreißig Ergebnisse ihrer Suchanfrage auch wirklich wahrnehmen. Dazu sollte erwähnt werden, dass der Internetnutzer nur solange nach weiteren Suchergebnissen schaut, bis er die von ihm benötigten Informationen oder Produkte gefunden hat. Bieten die ersten drei Anbieter die gewünschte Information oder das geforderte Produkt bzw. die Dienstleistung, so werden die darunter liegenden Anbieter häufig nicht mehr angeklickt.

Dies untersteicht die Bedeutung einer möglichst hohen Platzierung innerhalb des Rankings zu den angestrebten Suchanfragen. Da aber nicht jeder im Zuge der eigenen Webpromotion unter den ersten dreissig Plätzen landen kann und eine Platzierung unterhalb der dritten Ergebnisseite nicht den gewünschten Effekt erzielt, bieten Suchmaschinen Werbetreibenden eine weitere Möglichkeit sich dem potenziellen Kunden zu präsentieren.

Keyword-Advertising

Im Gegensatz zu den „normalen” Suchergebnissen, die durch algorithmische Bewertung von Seiteninhalten entstehen, bieten Suchmaschinen Unternehmen und anderen Werbetreibenden die Möglichkeit, ihr Angebot mittels buchbaren Werbeanzeigen auf den Ergebnisseiten der Suchanfragen zu platzieren. Während die Reihenfolge der algorithmisch gerankten Suchergebnisse durch Analyse von bestimmten On-Page- und Off-Page-Kriterien ermittelt wird, werden bezahlte Werbeeinblendungen – je nach Erfolg einer Kampagne an unterschiedlich prominenter Stelle – immer dann eingeblendet, wenn eine für eine Kampagne gebuchte Suchanfrage an den Suchdienst gestellt wird.

Hierbei handelt es sich also um gekaufte und auf einen bestimmten Kontext bezogene Einblendungen, die durch entsprechende inhaltliche Kennzeichnung – mit dem Wort Anzeigen oder unter Bezeichnungen wie beispielsweise „Sponsoren Links” – hervorgehoben werden. Neben der inhaltlichen Kennzeichnung werden die Werbeeinblendungen auch farblich und mit ansprechenden Anpassungen im Layout optisch hervorgehoben. Diese Hervorhebungen sollen die Aufmerksamkeit des Suchenden auf die Angebote lenken. Der Suchmaschinenbetreiber stellt dabei lediglich die Anzeigen in Rechnung, die auch durch einen Besucher angeklickt wurden. Wird nichts angeklickt, so verdient also weder der Betreiber der Suchmaschine noch der Werbetreibende etwas – keine Besucher bedeutet eben auch kein Umsatz.

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